Bernhard
Hassenstein
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Sonderbeitrag aus: Meyers Enzyklopädisches Lexikon.
Mannheim · Wien · Zürich: Bibliographisches Institut 1977
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Schule in der Krise
Bernhard Hassenstein
Im Februar 1964 begann eine Artikelserie von Georg Picht in der Wochenzeitung "Christ und Welt" mit dem Titel
"Die deutsche Bildungskatastrophe". Sechs Jahre danach, Anfang 1970, legte der Deutsche Bildungsrat —
eine Institution, die von 1966 bis 1976 existierte — einen 316 Seiten langen "Strukturplan für
das Bildungswesen" vor. Angestoßen durch die Pichtsche Initiative und im Sinne dieses Strukturplans
spielen sich seither tiefgreifende Schulreformen ab, deren erste Ergebnisse wir heute vor uns sehen. Der
Strukturplan von 1970 nannte pädagogische Prinzipien, denen die Schule in Zukunft folgen sollte, und er
gab auch an. welche Eigenschaften des bisherigen traditionellen Schulsystems nunmehr auf die zweite Stelle
rücken oder zugunsten der neuen Prinzipien verlassen werden sollten. Der Bildungsrat postulierte
für das Schulwesen nichts weniger als eine neue "pädagogische Grundlinie:
die Wissenschaftsbestimmtheit sowohl der Lerninhalte als auch ihrer Vermittlung"; dies müsse
"für alle Schullaufbahnen in gleicher Weise gelten" (S. 29)1, also auch für die
Grund- und Hauptschule. Eine lediglich "volkstümlich-praktische Bildung" (S. 130), oder eine
"nur berufliche Bildung" (S. 30), die nicht zugleich wissenschaftsorientiert sei, sollte an keiner
Stelle mehr als gerechtfertigtes pädagogisches Ziel gelten (S. 30). Kultur- und bildungsgeschichtlich
gesehen drückte sich hierin eine umwälzende Akzentverschiebung und Umwertung aus,
zugleich aber ein schier unbegrenztes Vertrauen in die erreichte Kompetenz der einschlägigen
Wissenschaften: Die Bildungsratsempfehlungen sind von der nirgends in Frage gestellten Zuversicht
erfüllt, jetzt sei das pädagogisch Notwendige mit wissenschaftlichenMitteln zu erfassen,
man könne und solle darum von nun an im Schulbereich auf traditionell volkstümliches
und wissenschaftlich ungeprüftes praktisches Erfahrungswissen verzichten. Tatsächlich folgte danach
ein radikales Zurückdrängen des Einflusses der Träger der bisherigen pädagogischen
Tradition und Erfahrung — vor allem in der Lehrerausbildung und Bildungsplanung. (In manchen Bundesländern
berechtigt zur Laufbahn an der pädagogischen Hochschule, also zur Mitwirkung an der Lehrerausbildung
prinzipiell nur noch die theoretische wissenschaftliche Qualifikation, nicht mehr eine noch so hohe berufliche
Leistung und Erfahrung). — Die Zielsetzung der durchgehenden Wissenschaftsbedingtheit wurde vom
Bildungsrat zwiefach begründet: durch die Erfordernisse des Lebens in der modernen Gesellschaft (S. 33)
sowie vor allem durch das Anliegen, den bisherigen Rangunterschied zwischen wissenschaftlicher und
volkstümlicher (bzw. nur beruflicher) Bildung zu beseitigen (S. 29/30).
Als zweite "grundlegende Neuerung" (S. 132) empfahl der Bildungsrat die allgemeine Einführung des
Curriculum-Prinzips: Schon für das Kindergarten- und Grundschulalter sollten die
Lernprozesse analysiert und daraufhin im Unterricht so vollzogen werden, daß frühere Lernschritte
jeweils die Basis für die Auffächerung und Vertiefung der späteren Lernprozesse bilden konnten.
Auf diese Weise sollte beispielsweise dasjenige überwunden werden, was man als "kindgemäßen
Unterricht" bezeichnet: Das Kriterium des "Kindgemäßen" reiche nicht aus. um Maßstäbe
für den Unterricht setzen zu können; denn es bestehe kein Wesensunterschied zwischen den
Lernprozessen am Anfang und am Ende der Lernstufen (S. 133). Auch hier war der Bildungsrat
optimistisch: traute es den zuständigen Wissenschaften zu, nicht nur die innere Logik der Lernprozesse
in curricularen Lernschrittfolgen einzufangen, sondern auch entdeckendes Lernen, selbständiges und
kooperatives Arbeiten, Schulung im Problemlösen, Herausfordern der Eigeninitiative der Schüler
und spielartige Arbeitsformen einzuarbeiten (S. 133/134), zusätzlich aber vor allem auch das
Überprüfen aller Lernschritte durch Lernzielkontrollen.
Damit wird ein drittes Anliegen des Bildungsrates angesprochen: die Erhöhung der Objektivität
und Rationalität von Leistungsbewertungen. Hierzu empfahl er als Mittel den Leistungstest zum
Teil in standardisierter Form (durch Fachleute ausgewählt und erprobt), zum Teil in Eigenarbeit vom
Lehrer entwickelt. Auch hier hat der Bildungsrat nicht verhehlt, was er als nachteiligen Charakterzug des
herkömmlichen Schulwesens ansah und deshalb korrigiert wissen wollte: die, wie er sich ausdrückte,
"Undurchsichtigkeit der schulischen Bewertungsmaßstäbe" (S. 250). "Ein ungerechtfertigter
subjektiver Glaube ..., Schulleistungen intuitiv objektiv richtig bewerten zu können, ..., gehört
zu den spezifischen Mängeln im deutschen Bildungswesen" (S. 88). Der standardisierte Test und ähnliche
Verfahren sollten hier Abhilfe schaffen. Die Objektivierung sollte es zugleich den Gerichten gestatten,
ihre bisher aufs Verfahrensmäßige beschränkte Kontrolle aufs Inhaltliche auszudehnen und
dadurch "den Rechtsschutz wesentlich zu verstärken" (S. 281).
An vierter Stelle nenne ich die Empfehlung des Bildungsrates, die Durchlässigkeit aller
Bildungsgänge zu erhöhen. "Kein Bildungsgang darf in einer Sackgasse enden. Das Bildungswesen
muß so eingerichtet sein, daß der Lernende früher gefällte Entscheidungen für dieses
oder jenes Bildungsziel korrigieren kann" (S. 38). Hieraus leitete man die Notwendigkeit her, die
verschiedenen Bildungsgänge einander so ähnlich zu gestalten, daß ein unmittelbares
Umsteigen ohne Zeitverlust möglich bliebe. Auch hier wirkte der Beweggrund mit, einen
Bewertungsunterschied innerhalb des bisherigen Bildungswesens zu eliminieren: Der Minderbewertung
von beruflicher im Vergleich zu studienbezogener Bildung sollte der Boden entzogen werden, und zwar
durch "curriculare Annäherung" zwischen beiden Schulformen, in diesem Falle durch "wachsende
theoretische Orientierung von beruflicher Bildung" (S. 164). — Aus dem Anstreben von mehr
Durchlässigkeit folgte konsequent auch die Tendenz zur organisatorischen Zusammenfassung der
Bildungsgänge gleichaltriger Schüler und somit zur horizontalen Gliederungdes
Schulwesens (S. 98). Jeweils nur 2 bis 4 Jahrgänge werden dann in einer Schuleinheit unterrichtet,
wie dies in einzelnen Bundesländern bereits eingeleitet wurde: getrennte Grundschulen,
Orientierungsstufen-, Mittelstufen- und Studienstufenschulen (für die Jahrgänge 1 bis 4;
5 und 6; 7 bis 10; 11 bis 13. Die Bezeichnungen sind übrigens zum Teil regional unterschiedlich).
Einer zu großen Einheitlichkeit des Schulwesens, die ja aus den Prinzipien der Wissenschaftlichkeit und
der Durchlässigkeit hätte erwachsen können, sollte die Waage gehalten werden durch das
Prinzip der Differenzierung: Je älter die Schüler, desto mehr sollten ihnen "innerhalb eines
breiten Bildungsangebotes viele Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung ihres Curriculums geboten
werden". Das Wählenkönnen lasse auch eine Steigerung der Lernmotivation und der Lernleistungen des
Schülers erwarten (S. 76). Nicht nur hinsichtlich der Fachrichtungen sollte differenziert werden,
sondern — wenn auch erst vom 5. Schuljahr an — auch in Leistungsgruppen; hierdurch "bleiben auch
für lernschwächere Schüler Motivierungen und Erfolgserlebnisse möglich" (S. 75). Aus
kombinatorischen Gründen erfordert die Differenzierung, je vielseitiger sie sein soll, um so
größere schulische Einheiten. Auf dem Lande heißt das zugleich: Verzicht
auf die ortseigene Schule und längere Schulwege für die Kinder. Dies beides in Kauf zu nehmen,
sei so die Ansicht des Bildungsrates ein Beitrag, der von der Bevölkerung zu leisten sein werde
(S. 30/31).
Die Wissenschaftsorientiertheit des Unterrichts erhöht naturgemäß auch den Anspruch an die
Ausbildung des Lehrers, vermindert damit für den einzelnen die Anzahl der Fächer,
die er studieren kann, und verstärkt so das Fachlehrerprinzip. In der Grundschule
sollte demgemäß nach Ansicht des Bildungsrates der "gegenwärtig noch weit verbreitete
Gesammtunterricht durch einen stärker farblich bestimmten Unterricht" abgelöst werden (S. 146).
Die Bemerkung, "eine oberflächlich-enzyklopädische Bildung für den Lehrer (der Primarstufe)
ist in jedem Falle abzulehnen" (S. 229), war unzweideutig auf den "Allroundlehrer"
der traditionellen Volksschule gemünzt.
Als die sechs bisher genannten Initiativen des Bildungsrates wirksam wurden, war auch die sechs Jahre zuvor von
Georg Picht angeregte Bewegung zur "Mobilisierung der Begabungsreserven" ins Rollen gekommen:
"Schickt Eure Kinder in weiterführende Schulen". Wollten Eltern ihre Kinder nicht auf eine
höhere Schule schicken, so galt das — unabhängig vom Motiv als Ausdruck von
Bildungsunwilligkeit2. Planer und Politiker wurden dann jedoch durch den Breitenerfolg der
Bildungswerbung überrascht; man hatte die Traditionsverhaftung vor allem der ländlichen
Bevölkerung weit überschätzt. Die Wahlentscheidungen für die höheren Schulen
schnellten so in die Höhe, daß die Hauptschule weithin auf 50 Prozent, ja regional auf
unter 25 Prozent der Schüler fiel und zur Restschule mit neuen pädagogischen und
soziologischen Problemen wurde. Der Ausbau der höheren Schulen und Hochschulen hielt mit der Zunahme
der andrängenden Schüler und Studenten bald nicht mehr Schritt. Schließlich konnten
nicht mehr alle Bewerber aufgenommen werden. Als Instrument für die plötzlich notwendig
gewordene Auslese genügten nicht mehr die seit jeher in der Schule gefällten qualitativen
Alternativentscheidungen über "bestanden" oder "nicht bestanden" (bzw. "versetzt" oder
"nicht versetzt"). Man übertrug daraufhin den erreichten Notenstufen zwischen "ausreichend" und
"sehr gut" — meist in Form von Durchschnittswerten — die entscheidende
Auslesefunktion. Man fügte damit die schulische Notengebung in einen für sie ganz
neuen Funktionszusammenhang ein.
Schon an den sieben genannten Gesichtspunkten, zu denen noch weitere, auch fundamentale, hinzuzufügen
wären, läßt sich die radikale Andersartigkeit der neuen im Vergleich zu den
traditionellen pädagogischen Leitgedanken erkennen. Der Wandel erfaßte ja— besonders
für die Grundschule — die vier entscheidenden Bereiche des Schulwesens:
-
das führende pädagogische Prinzip (Wissenschafts- statt pädagogischer Erfahrungsorientierung),
-
den Unterricht (lernzielorientiert statt herkömmlich kindgemäß; Fachunterricht statt
Gesamtunterricht),
-
das Beurteilungswesen (standardisierter Test statt Lehrerurteil; Auslese-Erheblichkeit aller Notenstufen;
gerichtliche Kontrollierbarkeit jeder Lehrerentscheidung),
-
die Struktur des Schulsystems (Aufheben der Schularten-Unterschiede, horizontale statt vertikale Gliederung
sowie große Schulen und Inkaufnehmen langer Schulwege — um der stärkeren inneren
Differenzierung willen).
Die Radikalität des vorgesehenen Wandels trug ein strukturbedingtes Risiko in sich: Schulisches Leben
verwirklicht sich in vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Kindern, Lehrern, Eltern,
Schulbehörden, Ministerien, Gesetzgebung, Schulbuchautoren und noch etlichen anderen Instanzen;
und diese Wechselwirkungen sind vielfältig und von verschiedenster Art. Ein derart hochorganisiertes
dynamisches System in dem alles mit allem zusammenhängt — beispielsweise, wie eben beschrieben,
erfolgreiche Bildungswerbung (über die Überfüllung höherer Schulen und Hochschulen)
mit der Auslese durch Schulnoten — ist mit heutigen Mitteln nur begrenzt zu analysieren und in seinen
Reaktionen zu durchschauen. Besonders wenn sich mehrere Eingangsparameter zugleich ändern, lassen sich
etwa nachfolgende eigengesetzliche Entwicklungen — schon aus prinzipiellen systemtheoretischen
Gründen — kaum mehr voraussehen und im voraus in den Planungen berücksichtigen.
Das Risiko nicht vorausgesehener Entwicklungen war aber noch weit größer, weil ein entscheidendes
Wirkungsglied, das Schulkind, nur in der Sicht einer einseitigen und hochformalisierten wissenschaftlichen
Theorie, der Lerntheorie, und keineswegs als Gesamtpersönlichkeit in die Betrachtungen des
Strukturplans einging. Seine Spontaneität, seine seelisch-geistigen Reifungsstufen (z. B. die
Pubertät), die soziale Partnerbezogenheit (und nicht nur Sachbezogenheit) seiner Motivationen und
seine je nach dem Lebensalter ganz unterschiedlichen Bedürfnisse nach beständigen
mitmenschlichen (sozialen) Beziehungen zu Erwachsenen und zu Gleichalterigen — diese
vier entscheidenden anthropologischen Gegebenheiten fanden weder in der theoretischen Grundlegung noch in den
Reformempfehlungen einen auch nur annähernd angemessenen Niederschlag. Aufgrund einer unzulänglichen
Anthropologie wurden somit das Vorschul- und das Schulkind in die Planungen des künftigen angestrebten
Wechselgeschehens weitgehend gar nicht wirklichkeitsgerecht eingefügt; und gegen nicht gesehene
Gefährdungen des Kindes wurden natürlich auch keine Maßnahmen der Vorsorge konzipiert,
eingeplant oder empfohlen.
Abschließend seien mehrere Gruppen von besorgniserregenden Erscheinungen im gegenwärtigen
Schulwesen genannt, die, wenn auch nicht überall, so doch auffallend häufig beklagt werden.
Als Ursachen kommen sowohl die genannten Reformen selbst als auch etwaige inzwischen anders gewordene
gesellschaftliche oder sonstige Umweltbedingungen in Frage, deren Auswirkungen das derzeitige
Schulsystem — zumindest bisher — nicht auffangen konnte.
Eine erste, in den Plänen nicht als Gefahr berücksichtigte. aber höchst reale Erscheinung in
den durch die Reformen beeinflußten Schulbereichen ist eine zunehmende Anonymisierung
des Lehrer-Schüler-Verhältnisses — als Folge von geringerem
persönlichem Bekanntschaftsgrad bei ausgeprägtem Fachlehrersystem, in zu großen Klassen
und in zu großen Schulen. Ein Schüler mit nur schwachem persönlichem Lehrerbezug,
vielleicht nicht einmal mit Namen gekannt, fühlt sich als Nummer, und der Lehrer vorwiegend als
sozial und pädagogisch kaum engagierter Kenntnisvermittler und Wissenstester. All dies hat
tiefgreifende Auswirkungen auf den personenbezogenen Motivationsanteil der Schüler und damit
auf den Schulerfolg.
Eine zweite Gegenwartserscheinung in dem von den Reformen erfaßten Schulbereich ist ein weitverbreitetes
Überbewerten der Bedeutung der Noten- und Zeugnisgebung in den Augen von Eltern,
Schülern und Lehrern. Drei Ursachen kommen hierfür einzeln oder kombiniert in Frage: die
Auslesebedeutung aller Notenstufen bei der Zulassung zu weiterführenden Schulen und Studium, zu
Ausbildungen und Berufen; dann die Objektivierung der Leistungsbeurteilung; und vor allem auch die von
vielen Lehrern als allgegenwärtige drohende Möglichkeit empfundene gerichtliche
Überprüfbarkeit aller Zeugnisnoten, die sich bei manchen von ihnen umsetzt in das Bestreben, jede
Zeugnisnote im voraus durch möglichst viele schriftlich gewonnene Einzelnoten statistisch und damit
juristisch abzusichern. Ein allgemeines Umschlagen der Priorität in der Wertsetzung vom Inhaltlichen
des Schulunterrichts zur berechtigungsverschaffenden Notengebung wäre jedoch als die tiefgreifendste
geistige Substanzveränderung des deutschen Schulwesens seit seinem Bestehen zu bewerten
und — wie Andreas Flitner es formulierte — als nationales Unglück.
Als dritten Erscheinungskomplex nenne ich die Überfüllung der Lehrpläne mit Wissensstoff, die
zunehmend verfrühte intellektuelle Beanspruchung schon im Kindergartenalter sowie das Zurückdrängen
von künstlerischen und handwerklichen Fächern im Stundenplan und von künstlerischer
Produktivität und Eigenaktivität innerhalb dieser Fächer zugunsten von distanzierter
wissenschaftsorientierter Analyse. Diese Akzentverlagerung vom Künstlerischen, Seelischen und Sozialen
zum Intellektuellen steht im Einklang mit der Einsetzung der Wissenschaftlichkeit zum führenden
pädagogischen Prinzip sowie mit dem lerntheoretisch geprägten kinderpsychologischen Konzept
des Bildungsrates.
Vierter Gesichtspunkt: soziale Bindungen des Schülers. Werden sie durch die Verwirklichung von
Bildungsempfehlungen zur Struktur des Schulwesens beeinflußt, so geschieht es vorwiegend im Sinne
der Schwächung und des vermehrten Zerreißens sozialer Bindungen.
Das Auflösen kleiner Schulen auf dem Lande zugunsten großer Mittelpunktschulen
trennt für Kinder und Eltern den Schulbereich vom sonstigen Lebens- und Sozialbereich. Das
horizontal gegliederte Schulsystem macht vielzügig geführte Schulen notwendig und bringt
dadurch eine solche Entfremdung auch in der Großstadt mit sich; und es vermehrt zudem die Anzahl der Regel-Schulwechsel von ehemals 0 bis 1 auf nunmehr 2 (Grundschule — Orientierungsstufe — Hauptschule) bis 3 (Grundschule — Orientierungsstufe — Sekundarstufe I — Sekundarstufe II) mit allen von jeher durch Schulwechsel bedingten Schwierigkeiten und Belastungen für das Schulkind durch neue Lehrer, neue Klassenkameraden, unterschiedlichen Wissensstand usw.
Als fünfte Entwicklung nenne ich einige besorgniserregende gesundheitliche Belastungen
und psychophysische Zustands- und Verhaltensänderungen von Schulkindern, die zunehmend
beobachtet und beklagt werden und die in ganz unterschiedlichen Richtungen liegen: steigende
schulische Ansprüche an die Hausarbeit sowie vielfach drastisch verlängerte, nervlich belastende
Schulwege, beides zu Lasten von genügend täglicher Entspannung, körperlicher Bewegung
und Erholung; Konkurrenzhaltung von Schülern gegen Schüler, z. B. Ablehnen gegenseitiger
Hilfeleistung und Zerbrechen von Klassengemeinschaften; Zunahme von Brutalität und Gewaltanwendung
gegen Sachen und gegen Mitschüler (eine Art aggressiver sozialer Verwahrlosung); Umsichgreifen des
Rauchens und jetzt auch des Alkohol- und Drogenkonsums bei älteren, aber zunehmend nun auch bei
jüngeren Schülern; Aufkommen der Legasthenie und verwirrende Unsicherheit, wie ihr zu
begegnen sei; häufigere vegetative Störungen als Ausdruck von Schulangst.
Schlußfolgerung.
Anonymisierung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses
— Überbewertung der Noten und Zeugnisse
— Akzentverlagerung vom Künstlerischen, Seelischen und Sozialen auf das Intellektuelle
— Schwächung und vermehrtes Zerreißen sozialer Bindungen
— gesundheitliche Belastungen und Zunahme psychophysischer Fehleinstellungen:
Durch diese Erscheinungen spiegelt das staatliche Schulwesen viele Nöte des mitmenschlichen
Zusammenlebens in der Industrie- und Massengesellschaft wider, anstatt ihnen zu begegnen und
zu versuchen, sie aufzufangen. Gelegentlich erhebt sich zwar eine gewisse — gemessen
an dem, was auf dem Spiel steht, allerdings nur geringfügige — Unruhe in der
Bevölkerung, deren Denken und politisches Entscheidungsverhalten allerdings nach wie vor im
wesentlichen wirtschaftlich orientiert ist. Vereinzelt leben Initiativen auf — im
schulpolitischen Bereich z. B. die Kommissionen "Anwalt des Kindes" der Länder-Kultusministerien
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz — in denen Maßnahmen jeweils
gegen einzelne der obengenannten Fehlentwicklungen im Schulwesen empfohlen werden: doch derzeit
vollzieht sich noch kein entsprechender, überregional politisch wirksamer Einstellungswandel
in den Massenmedien, in der Bevölkerung, in der Lehrerschaft, in schulischen Behörden oder
in der Schulpolitik.
Dr. Bernhard Hassenstein ist o. Professor für Biologie an der Universität Freiburg im Breisgau und
Vorsitzender der Kommission "Anwalt des Kindes" des Kultusministeriums Baden-Württemberg.
1)
Alle Seitenzahlen verweisen auf die vom Dt. Bildungsrat veröffentlichten Empfehlungen der
Bildungskommission: Strukturplan für das Bildungswesen. Stuttgart 1970.
2)
Arnold. W.: Bildungswilligkeit der Eltern im Hinblick auf ihre Kinder. In: Begabung und Lernen. Ergebnisse und Folgerungen neuer Forschungen. Hg. von H. Roth. Stuttgart 1969.
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